Unternehmensgründungen sollen in Deutschland künftig deutlich schneller möglich sein. Die Wirtschaftsressorts aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern sowie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen haben ein Detailkonzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz erarbeitet. Ziel ist, dass Verwaltungsprüfungen erstmals vollautomatisiert erfolgen können. Bescheide sollen „in Sekundenschnelle“ erteilt
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