Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), mit der diese sich gegen die Auferlegung von Zahlungsverpflichtungen wegen unrichtiger Angaben in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 und diese bestätigende Gerichtsentscheidungen gewandt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Vorbringen der NPD lasse sich, so das Bundesverfassungsgericht, eine Verfassungswidrigkeit
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