Die Explosion von 17 t Milchpulver

Ein Handwerker, der wie ein Arbeitnehmer in einem Betrieb eingegliedert ist, haftet bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden wie ein Arbeitnehmer.

Mit dieser Begründung hat das Hessische Landesarbeitsgericht einen Handwerker zu einem Schadensersatz von 17.000 Euro verurteilt, weil er grob

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