Elektriker

Aufstiegs-BAföG

Zum 1. August 2020 – passend zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres – ist die 4. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, des AFGB, in Kraft getreten.

Nach der Einführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes am 1. Januar 1996 hat das Gesetz einige Reformen hinter sich gebracht.

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Ausübungsberechtigung im Maurerhandwerk – und die fehlenden betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

Für die Ausübungsberechtigung für das Maurer- und Betonbauerhandwerk ist nicht nur die notwendige sechsjährige Berufserfahrung nachzuweisen, sondern auch betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Maurergesellen abgewiesen,

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Die Frischfleischtheke im Supermarkt

Supermärkte dürfen Frischfleischtheken nur betreiben, wenn sie einen Fleischermeister beschäftigen.

In dem jetzt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschiedenen Fall hatte eine Handelsgesellschaft geklagt, die unter anderem zwei Lebensmittelmärkte in Baden-Württemberg betreibt. In diesen befinden sich Servicetheken, an denen unter

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Bestattermeister

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nun auch für das Bestattungsgewerbe eine Meisterprüfungsverordnung erlassen.

Mit der Handwerksnovelle 2003 wurde das Bestattungsgewerbe als handwerksähnliches Gewerbe in der Anlage B zur Handwerksordnung ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung keine zwingende Voraussetzung

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Gerichtsgebäude

Meister-BAFöG

Seit diesem Monat ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die Neuregelung zum Meister-BaföG, in Kraft.

Nach neuem Recht haben jetzt alle Antragssteller einen Anspruch auf die Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Damit können erstmals auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, für mindestens

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Meistertitel

Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht urteilte, gem. § 134 BGB wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig.

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