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Altgesellenregelung – und der bisherige „Ein-Mann-Betrieb“

Zeiträume der handwerksrechtlich unzulässigen selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle können nicht für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO angerechnet werden. Eine legale selbständige Handwerksausübung im Ein-Mann-Betrieb ist als Berufserfahrung in leitender Stellung für die Erteilung einer Ausübungs-berechtigung nach § 7b HwO

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Maler- und Lackiererhandwerk – und die Handwerksrolle

Es stellt keine unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte auf Berufsfreiheit dar, den selbstständigen handwerksmäßigen Betrieb eines Malers und Lackierers im stehenden Gewerbe von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängig zu machen. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass Gewerbetreibenden mit einer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Mitgliedstaat

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Maler- und Lackiererhandwerk – und die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle

Die Eintragungspflicht für das Maler- und Lackiererhandwerk ist nach Ansicht de Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Die Handwerksordnung ist mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar, soweit sie die selbstständige Ausübung bestimmter Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks im stehenden Gewerbe im Regelfall vom Bestehen einer Meisterprüfung oder

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Meisterpräsenz – Ein Meister, zwei Betriebe

Werden in einem Geschäftslokal Dienstleistungen angeboten, erwartet der Verkehr nicht unbedingt, dass diese Leistungen sofort bei Erscheinen des Kunden im Geschäftslokal erbracht werden können. Vielmehr geht der Verbraucher in vielen Fällen davon aus, dass die angebotene Dienstleistung auch dann, wenn das Geschäftslokal geöffnet ist, nur nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht wird.

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Meisterpräsenz beim Hörgeräteakustiker

Es ist weder irreführend noch stellt es einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung dar, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehmen nicht ständig anwesend, sondern noch für einen zweiten Betrieb in einer benachbarten Stadt zuständig ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sind beide Parteien auf

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Führung eines Friseurfilialbetriebs

Die Führung eines Friseurfilialbetriebs erfordert eine in die Handwerksrolle eingetragene Leitung. Dem wird durch die Betriebsleitung von einer (ca. 40 km) entfernten Filiale aus nicht Genüge getan. Nach § 16 Abs. 3 HwO kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebs untersagen, wenn der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen

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Der fremde Handwerksmeister als angeblicher Betriebsleiter

Die inhaltliche Richtigkeit der Eintragung eines Betriebsleiters in der Handwerksrolle wird im Rahmen von § 271 StGB nicht vom besonderen öffentlichen Glauben umfasst. Wer also einen fremden Handwerksmeister als Betriebsleiter angibt, um eine Eintragung in der Handwerksrolle zu erreichen, begeht keine mittelbare Falschbeurkundung – es bleibt mithin bei der Ordnungswidrigkeit

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Geldrechner

Eintragungspflicht des Dachdeckers in der Handwerksrolle

Im Streit um die Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebes ist es Sache des Klägers, das beabsichtigte Gewerbe zu konkretisieren. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, gutachtlich diejenigen Einzeltätigkeiten zu ermitteln, mit denen ein Gewerbe noch eintragungsfrei betrieben werden könnte. Den selbstständigen handwerksmäßigen Betrieb eines Dachdeckers im stehenden Gewerbe von der Eintragung in

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Bundesverwaltungsgericht

Neuer Rechtsrahmen für das Meisterprüfungswesen

Am 11. Juli 2011 wurde die Handwerksordnung (HwO) geändert. Aufgrund der neuen Rechtslage werden nun auch die „Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprüfungsverfahrensverordnung – MPVerfVO)“ vom 17. Dezember 2001 geändert sowie die „Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen

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Meistererfordernisse und Altgesellenregelung im Handwerk

Die nach der Handwerksordnung bestehenden handwerksrechtlichen Beschränkung des Berufszugangs über die Meisterprüfung oder die Altgesellen-Regelung ist verfassungskonform. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied jetzt, dass die Handwerksordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit sie die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke im stehenden Gewerbe im Regelfall vom Bestehen der Meisterprüfung oder einer ihr

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Keine Auskunftspflicht gegenüber der Handwerkskammer

Ein möglicherweise in die Handwerksrolle einzutragender Gewerbetreibender ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgericht gegenüber der Handwerkskammer nicht auskunftspflichtig, wenn die persönlichen oder sachlichen Eintragungsvoraussetzungen zweifelsfrei nicht erfüllt sind. Der Kläger des jetzt vom Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Rechtsstreits, ein Einzelunternehmer, wurde im Mai 2007 von der beklagten Handwerkskammer darauf hingewiesen, nach

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Grabmal ohne Handwerksrolle

Das bloße Aufstellen von fertigen Grabmalen auf einem Friedhof ist keine wesentliche Teiltätigkeit des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks; sie darf auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle im stehenden Gewerbe selbständig ausgeübt werden. Wesentlich im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO sind Tätigkeiten, die nicht nur fachlich zu dem

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Bestattermeister

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nun auch für das Bestattungsgewerbe eine Meisterprüfungsverordnung erlassen. Mit der Handwerksnovelle 2003 wurde das Bestattungsgewerbe als handwerksähnliches Gewerbe in der Anlage B zur Handwerksordnung ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung keine zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Gewerbes ist. Eine freiwillige Meisterprüfung

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Meistertitel

Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht urteilte, gem. § 134 BGB wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig. Der schriftliche geschlossene Arbeitsvertrag als „Betriebsleiter“ ist, wie das BAG

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Nacherhebung von Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträgen

Hat eine Handwerkskammer, die ihre Mitgliedsbeiträge nach den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeerträgen bemisst, ihrer Beitragsfestsetzung erkennbar einen falschen, nämlich zu geringen Gewerbeertrag zu Grunde gelegt, so ist sie, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden hat, grundsätzlich berechtigt, die fehlenden Beiträge nachzuerheben. Zunächst ist dabei von dem in der Rechtsprechung des

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Polnischer Meisterbrief

Ein polnischer Meisterbrief muss nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz in Deutschland nicht anerkannt werden. So hat das Verwaltungsgericht Mainz jetzt die Klage eines Mannes abgewiesen, der die Anerkennung seines in Polen erworbenen Meisterbriefs als Fahrzeugklempner begehrt. Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland arbeitete der Kläger mehrere Jahre als Karosseriespengler

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Durchsuchung wegen Verstosses gegen die Handwerksordnung?

Das Bundesverfassungsgericht hatte jetzt sich in zwei Verfassungsbeschwerden mit der Frage zu beschäftigen, ob und wann bei dem Vorwurf, ein Handwerk zu betreiben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, eine Durchsuchung gerechtfertigt sein kann. In beiden Fällen hatten die Beschwerdeführer ein Gewerbe “Holz- und Bautenschutz” angemeldet und ihnen wurde

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EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Der Bundesrat hat heute der Verordnung für Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 national umgesetzt. Sie regelt sowohl die Anerkennung von Berufserfahrung als auch von

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Chirurgiemechaniker-Meister

Am 27. Juli 2006 wurde eine Meisterprüfungsverordnung für das Chirurgiemechaniker – Handwerk erlassen, mit der sowohl die Prüfungsanforderungen an neue handwerkliche Entwicklungen angepasst wurden als auch die für eine erfolgreiche Betriebsführung erforderliche Kundenorientierung besonderes Gewicht erhalten hat. Das Chirurgiemechaniker-Handwerk gehört als gefahrgeneigtes Handwerk zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A

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Courthouse

Dachdeckermeister und Klempnermeister

Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt auch für das Dachdecker-Handwerk und das Klempner-Handwerk neue Meisterprüfungsverordnungen erlassen. Auch nach der Handwerksrechtsnovelle vom 1. Januar 2004 verblieben beide Handwerke in der Anlage A zur Handwerksordnung, das heißt, es handelt sich um zulassungspflichtige Handwerke, für deren selbständige Ausübung die Meisterprüfung obligatorisch ist.

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Landgericht Hamburg

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Buchbinder-Handwerk

Auch für das Buchbinder-Handwerk wurde die Meisterprüfungsordnung überarbeitet. Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Buchbinder-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, sondern zu den zulassungsfreien Hand?werken der Anlage B der Handwerksordnung. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die

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Verfassungswidrige Handwerksordnung?

Ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum Meisterzwang hat das Bundesverfassungsgericht jetzt in einer Entscheidung geäußert. Die Verfassungsbeschwerde eines gelernten Zimmerers mit langjähriger Berufserfahrung hatte Erfolg.

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