Wer Photovoltaikanlagen selbstständig plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Eine entsprechende Werbung ohne die erforderliche Eintragung kann einen Wettbewerbsverstoß begründen.
Die selbstständige Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen darf grundsätzlich
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