Kein Taschenrechner bei der Autofahrt

Das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt erfüllt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und ist deshalb bußgeldbewehrt. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf eine Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm, das den Bußgeldtatbestand des § 23 Abs. 1a StVO ebenfalls als erfüllt ansah,

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Autofahren – mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter

Das „Halten“ eines Handys setzt nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus. Ein zwischen Ohr und Schulter eingeklemmtes Mobiltelefon kann zu einem Bußgeld führen. Das steht auch mit dem Zweck der Straßenverkehrsordnung in Einklang. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden und eine Fahrzeugführerin zu einem

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Klausur

Der Handy-Wecker in der Klausur

Für das Klingeln des „Handy-Weckers“ während einer Klausur bietet weder die Prüfungsordnung noch die Klausurgrundsätze eine ausreichende Grundlage, um es als Täuschungsversuch zu werten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Studenten stattgegeben, der sich gegen die Bewertung seiner Klausur mit der

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Handy-Klingeln in der mündlichen Verhandlung

Ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr setzt Vorsatz oder jedenfalls Gleichgültigkeit voraus. Allein das erneute Klingeln des Mobiltelefons trotz vorheriger Belehrung durch das Gericht, das Gerät abzustellen, belegt nicht Vorsatz oder Gleichgültigkeit. Vielmehr liegt eine Fehlbedienung nahe, auf die das Gericht angemessen zu reagieren hat. Gemäß § 178 GVG kann gegen eine

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Kein Handy am Wochenende

Zieht ein Lehrer das Mobiltelefon eines Schülers wegen einer Unterrichtsstörung ein und wird das Gerät lediglich über das Wochenende einbehalten, kann die Maßnahme nach Rückgabe nicht ohne Weiteres auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall besuchte der klagende Schüler, der mittlerweile 18 Jahre alt

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Handy am Steuer – und die Kamerafunktion

Der Begriff des Benutzens (§ 23 Abs. 1 a StVO) umfasst auch die Nutzung der Kamerafunktion eines Mobiltelefons. Ordnungswidrig im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder

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Handynutzung im Auto – das Handy als Navi

Auch die Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Verbot der Handynutzung während der Fahrt gemäß § 23 Abs. 1a StVO. In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall befuhr der Betroffene im Dezember 2013 die BAB 2 in Castrop-Rauxel. Dabei hielt er sein Mobiltelefon, ein

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