Der erstmalige Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals
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