Bundesgerichtshof

Schiebetermine

Auch wenn in einem Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung Verfahrensvorgänge stattfinden, die als Sachverhandlung anzusehen sind, verstößt es gegen § 229 StPO, wenn aus dem gesamten Verfahrensgang erkennbar wird, dass das Gericht mit der Verhandlung nicht die substantielle Förderung des Verfahrens bezweckt, sondern allein die Wahrung der Unterbrechungsfrist im Auge

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Amts- und Landgericht Köln

Die schwangere Richterin

Eine Strafkammer ist entgegen der Auffassung der Verteidigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Berufsrichterin oder Schöffin offenzulegen oder Fragen der Verfahrensbeteiligten dazu zu beantworten. Jedenfalls bei einer Schöffin gilt Gleiches im Hinblick auf etwaige ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG. Anderes mag allenfalls gelten, wenn ausnahmsweise

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AG/LG Düsseldorf

Die Verkündung des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschlusses – und der Wiedereintritt in die Hauptverhandlung

Die Verkündung des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschlusses stellt für sich gesehen keinen Wiedereintritt in die Hauptverhandlung im Sinne des § 258 StPO dar. Anderes gilt allenfalls dann, wenn der Beschluss über die bloße Zurückweisung hinaus einen Bezug zur Sachentscheidung aufweist, weil sich in ihm die Bewertung einer potentiell urteilsrelevanten Frage

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LG Bremen

Befangenheitsantrag – nach dem letzten Wort des Angeklagten

Befangenheitsgesuche nach dem letzten Wort des Angeklagten sind absolut ausgeschlossen und damit unzulässig (§ 25 Abs. 2 Satz 2 StPO). Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vereinzelt erwogen worden ist, ob es in Fällen einer deutlich zu Tage getretenen Voreingenommenheit möglich sei, von diesem Grundsatz durch eine einschränkende Auslegung der

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Coronamaske

Der Pflichtverteidiger – und die Maskenpflicht

Die hartnäckige und unbegründete Weigerung, entgegen der Anordnung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, kann eine Entpflichtung des notwendigen Verteidigers zur Folge haben. § 143a Abs. 2 Nr. 3 ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger

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Gefängnis

Haftgrund: Wiederholungsgefahr – und das Ruhen der Jahresfrist bei laufender Hauptverhandlung

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen eine restriktive Auslegung der Regelung des § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO (Haftgrund der Wiederholungsgefahr) geboten.  Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Bedürfnis, eine funktionsfähige Strafrechtspflege zu gewährleisten und das übergreifende Interesse der Rechtsgemeinschaft an wirksamer Verbrechensbekämpfung zu schützen, neben

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Selbstleseverfahren – und der nicht beschiedene Widerspruch

Auf dem Unterlassen der Bescheidung eines Widerspruchs gegen das Selbstleseverfahren kann – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs – ein Urteil regelmäßig nicht beruhen, weil dieses Verfahren eine gleichwertige Alternative zum Verlesen einer Urkunde ist. Auf einem bloßen Verstoß gegen die Bescheidungspflicht nach § 249 Abs. 2

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Unterbrechung der Hauptverhandlung – wegen der Corona-Pandemie

Unabhängig von der Dauer der Hauptverhandlung ist der Lauf der in § 229 Absatz 1 und 2 StPO genannten Unterbrechungsfristen gehemmt, solange die Hauptverhandlung aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nicht durchgeführt werden kann, längstens jedoch für zwei Monate; diese Fristen enden frühestens

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LG Bremen

Die im Strafurteil nicht erörterte Beweiserhebung

Es besteht keine verfahrensrechtliche Pflicht, im Urteil im Detail darüber zu unterrichten, welche Ergebnisse die im Hauptverhandlungsprotokoll verzeichneten Beweiserhebungen erbracht haben, und diese zu erörtern. Das Tatgericht muss sich mit den für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, oder sich ihre Erörterung aufdrängt.

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LG Bremen

Die Richterin war doch nicht verhandlungsfähig!

Wird mit der Revision die Verhandlungsunfähigkeit eines Richters geltend gemacht, ist als Revisionsgrund nicht § 338 Nr. 5 StPO, sondern § 338 Nr. 1 StPO einschlägig. Vorzutragen sind Tatsachen, aus denen sich die Verhandlungsunfähigkeit in einem konkret bestimmten Zeitraum der Hauptverhandlung ergibt. Insoweit ist außerdem der Gegenstand der Verhandlung anzugeben,

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Corona-Infektionsgefahr- oder: Wenn der 77jährige nicht vor Gericht erscheinen will

Zumindest bei Umsetzung eines angemessenen Hygienekonzepts kann auch ein 77jähriger Angeklagter nicht die Aufhebung anstehender Hauptverhandlungstermine verlangen. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt abgelehnt.  Der Ausgangssachverhalt Der Antragsteller wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung der ab dem 17.11.2020 anstehenden Hauptverhandlungstermine vor

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Verhandlungstisch

Die Akten des Strafverfahrens wegen der Tötung des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und die Überlassung an den Untersuchungsausschuss

Wenn der Untersuchungsausschuss, der bezüglich der Tötung des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke das Handeln der hessischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Beobachtung der Angeklagten Stephan E. und Markus H. durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufklären soll, die Akten schon während der laufenden Beweisaufnahme erhält, kann die Wahrheitsermittlung durch das Gericht

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OLG Koblenz

Der „Syrien-Folterprozess“ vor dem OLG Koblenz – und die Berichterstattung durch syrische Journalisten

Das hat auf Grundlage einer Folgenabwägung einem Eilantrag syrischer Journalisten gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung des Oberlandesgerichts Koblenz stattgegeben. Dieses hatte ihnen in einem Völkerstrafverfahren gegen mutmaßliche ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes nicht gestattet, durch eigene Vorkehrungen oder durch Zulassung zur gerichtlich gestellten Dolmetscheranlage das deutschsprachige Prozessgeschehen simultan ins Arabische übersetzen

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Der in der Hauptverhandlung begrenzte Haftbefehl

Die Entscheidung über die Haftfrage ist nicht geeignet, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen, und konnte deshalb beim Angeklagten auch keinen diesbezüglichen Vertrauenstatbestand begründen (§ 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO). Das Gericht ist daher nach einer in der Hauptverhandlung im Anschluss an die Aussage der Nebenklägerin erfolgten Begrenzung

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Bildberichterstattung über eine strafgerichtliche Hauptverhandlung – und die sitzungspolizeiliche Anordnung

Die Berichterstattung über eine strafrechtliche Hauptverhandlung beschränkende sitzungspolizeiliche Anordnungen sind mit der Beschwerde anfechtbar. Ob der Vorsitzende das ihm bei dem Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, kann das Beschwerdegericht nur überprüfen, wenn die Begründung der Entscheidung die Abwägung der dabei zu berücksichtigenden Rechtsgüter und Interessen nachvollziehbar

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Virus 4931041 1920

Aufhebung von Hauptverhandlungsterminen – wegen möglicher Infektion mit Corona-Virus

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, da die zugleich erhobene Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine – nach derzeitigem Stand – unzulässig ist: Soweit eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung geltend gemacht wird, ist die Verfassungsbeschwerde wegen

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LG Bremen

Verständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung – und die Information in der Hauptverhandlung

Über vor der Hauptverhandlung geführte Gespräche, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, ist in der Hauptverhandlung zu informieren, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO. Finden solche Gespräche statt, ist in der Hauptverhandlung deren wesentlichen Inhalt mitzuteilen, mithin, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte

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Oberlandesgericht

Beweiswürdigung – und der Deal mit dem geständigen Mitangeklagten

Sofern Inhalt und Begleitumstände einer Verständigung – wie etwa bei einer Verständigung mit einem Mitangeklagten – für die Beweiswürdigung relevant sein können, ergibt sich die Notwendigkeit einer Berücksichtigung in der Hauptverhandlung stattgefundener Verständigungsgespräche bereits aus § 261 StPO. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss deshalb bei der Verurteilung eines Angeklagten

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Bundesverwaltungsgericht

Karlsruhe – und die trotz Corona verweigerte Terminsverlegung

Eine Verfassungsbeschwerde (und auch ein damit verbundener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) gegen eine verweigerte Terminsverlegung, mit der eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung geltend gemacht wird, ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Subsidiarität unzulässig, Dies gilt auch, wenn die Terminsverlegung wegen

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LG Bremen

Verständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung – und ihre nur rudimentäre Mitteilung

Finden vor der Hauptverhandlung Gespräche statt, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung ist, ist in der Hauptverhandlung deren wesentlichen Inhalt mitzuteilen. Dies umfasst, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte von einzelnen Gesprächsteilnehmern dabei vertreten wurden und ob sie bei anderen auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen

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LG Bremen

Das Recht auf ein faires (Straf-)Verfahren – und die Mitteilungspflichten des Gerichts zu Verständigungsgesprächen

Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde

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LG Bremen

Der unerreichbare Zeuge

Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel

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LG Bremen

Der nicht beschiedene Beweisantrag

Der fehlende Gerichtsbeschluss, der zur (ablehnenden) Bescheidung eines Beweisantrags erforderlich ist, kann nicht durch den in der Hauptverhandlung verlesenen Vermerk des Vorsitzenden ersetzt werden, aus dem sich nur ergibt, dass die Zeugin nicht geladen werden konnte, weil sie ausweislich der Mitteilung der Polizei unter der angegebenen Anschrift nicht verzeichnet, dort

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Landgericht Bremen

Dringender Tatverdacht – und seine Beurteilung während laufender Hauptverhandlung

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht. Allein das Gericht, vor dem die Beweisaufnahme stattfindet, ist in der Lage, deren Ergebnisse aus eigener Anschauung festzustellen und zu

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Das Rechtsgespräch ohne Verständigungsbezug

Gespräche, die auf eine Einstellung von Taten während laufender Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO abzielen, lösen keine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO aus, soweit sie allein auf die Möglichkeit einer Teileinstellung gerichtet sind. Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO ist

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Die fehlerhafte richterliche Vernehmung

Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist und

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Oberlandesgericht

Die unterbliebene Entscheidung zur Verhandlungsleitung

Grundsätzlich kann das Urteil nur auf dem Unterlassen einer Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO beruhen, wenn die beanstandete Maßnahme des Vorsitzenden gegen das Verfahrensrecht verstoßen hat. Dies war in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren nicht der Fall: Die infolge eines Beweisantrages der Angeklagten geführten Ermittlungen

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Landgericht Hamburg

Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten

Der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung kommt im deutschen Strafprozess ein hoher Stellenwert zu. Sie ist nicht nur zur Wahrheitsfindung, sondern auch für die Verteidigung des Angeklagten von erheblicher Bedeutung. Deshalb bestimmt § 230 Abs. 1 StPO, das gegen einen ausgebliebenen Angeklagten keine Hauptverhandlung stattfindet. Der Angeklagte hat danach

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Oberlandesgericht München

Sitzungspolizeiliche Anordnungen in Strafsachen – und die Medienöffentlichkeit

Nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG kann das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen Tonund FernsehRundfunkaufnahmen sowie Tonund Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können

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Die verspätete Terminsmitteilung an die Verfallsbeteiligte

Wird einem Verfallsbeteiligter nicht bereits der erste Hauptverhandlungstermin rechtzeitig mitgeteilt, kommt insoweit ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO nicht in Betracht, weil ein Nebenbeteiligter keine Person ist, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt. Konnte der Verfallsbeteiligten die Terminsmitteilung erst nach dem zweiten Hauptverhandlungstag zugestellt werden, lagen damit zwar

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Ich nehme das Urteil an – auch wenn es falsch ist.

Für das Vorliegen eines Rechtsmittelverzichts kommt es nicht darauf an, dass das Wort „verzichten“ benutzt wird, sondern maßgeblich ist der Gesamtsinn der Erklärung. Die Erklärung, das Urteil werde „angenommen“, enthält regelmäßig einen Rechtsmittelverzicht. So auch im hier entschiedenen Fall: Unmittelbar nach der Urteilsverkündung und der Rechtsmittelbelehrung hat der Angeklagte erklärt,

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