Die Hauptwohnung eines Kindes

Benutzt ein Einwohner mit mehreren Wohnungen im Inland keine Wohnung vorwiegend und kann auch kein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen an einem Ort festgestellt werden, hat er gegenüber den Meldebehörden zu erklären, welche Wohnung Hauptwohnung ist. Für minderjährige Einwohner üben in diesen

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Hauptwohnung von Amts wegen

Bei der Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Rechtsschutz bezüglich einer von Amts wegen durchgeführten Berichtigung des Melderegisters kann der Betroffene über einen Berichtigungsantrag gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 NMG (bzw.

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