Bagger

Erdarbeiten beim Hausbau: Das sollten Sie beachten

Die Errichtung eines Hauses ist ein aufregendes Unterfangen, das sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Ein wichtiger Aspekt, der bei den meisten Bauprojekten oft unterschätzt wird, sind die Erdarbeiten und deren rechtliche Voraussetzungen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei den Erdarbeiten beachten sollten und welche rechtlichen Grundlagen zu beachten

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Hausbau

Die geänderte Verwendungsabsicht für ein noch zu erstellendes gemischt genutztes Gebäude

Die in einem nachfolgenden Besteuerungszeitraum erstmals gefasste und dokumentierte Absicht, weitere Flächen eines noch zu erstellenden gemischt genutzten Gebäudes unternehmerisch zu nutzen, betrifft das im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs im Umfang der vormals getroffenen und dokumentierten Zuordnungsentscheidung entstandene Recht, Vorsteuer abzuziehen, nicht. Dem stehen weder das Urteil „Gmina Ryjewo“ des

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Hausbau

Was gibt es beim Bau eines Hauses zu beachten?

Der Hausbau ist heute mit einer Vielzahl von Hürden versehen. Dabei geht es nicht nur um die bautechnisch relevanten Themen, sondern immer mehr ebenfalls um die rechtlichen. So ist es ein leichtes, schnell den Fokus zu verlieren und sich im Groß der Einzelheiten zu verstricken. Insbesondere, wenn der Bau eines

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Gewährleistungsausschluss beim Hauskauf – und die beim Bau nicht eingehaltene DIN-Vorschrift

Die Angabe des fachkundigen Verkäufers, das Kaufobjekt fachgerecht bzw. nach den anerkannten Vorschriften errichtet zu haben, erfolgt nicht schon dann ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“, wenn er bei der Bauausführung unbewusst von einschlägigen DIN-Vorschriften abgewichen ist. In hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wies das Wohngebäude einen Sachmangel auf, weil

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Die letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, wonach der Verkäufer die letzte Rate in Höhe von 3, 5 % der Vertragssumme „nach vollständiger Fertigstellung“ fordern darf, ist so zu verstehen, dass nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sein müssen, sondern auch keine Mängel vorhanden sein dürfen. Dies

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Nutzungsausfallentschädigung beim Verzug des Bauträgers

Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen. Die Erwerber haben gegen den Bauräger einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Bauträger mit

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