Die Haftung des Fahrstuhlbetreibers

Den Betreiber einer älteren Fahrstuhlanlage trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, den Fahrstuhl mit modernen Warnsystemen gegen Fehlfunktionen nachzurüsten.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in zweiter Instanz eine ältere Dame geklagt, die beim Verlassen eines 1989 errichteten Fahrstuhls in einem

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Die Sirene auf dem Dach

Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung sind Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken verpflichtet, die Anbringung und auch den Fortbestand von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung zu dulden. Das ist Teil der Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Mit

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