Den Betreiber einer älteren Fahrstuhlanlage trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, den Fahrstuhl mit modernen Warnsystemen gegen Fehlfunktionen nachzurüsten. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in zweiter Instanz eine ältere Dame geklagt, die beim Verlassen eines 1989 errichteten Fahrstuhls in einem von der Beklagten betriebenen Parkhaus gestürzt war. Zu dem Unfall
Lesen