Die zuständige Behörde darf Bewerber für den Vorbereitungsdienst auch nicht nur vorläufig in das Referendariat übernehmen, wenn es an dem erforderlichen Haushaltsgesetz fehlt. Die rechtswidirge Praxis, das andere Bewerber zum 1. Februar 2012 in das Referendariat aufgenommen worden sind ändert
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