Der verfassungswidrige Landeshaushalt

Das nordrhein-westfälische Nachtragshaushaltsgesetz 2010 ist verfassungswidrig, wie soeben der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden hat.

Konkret hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 wegen Überschreitung der Kreditgrenze gegen Art. 83 Satz 2 der Verfassung für das

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Schadensersatz gegen langsame Behörden

Verzögern Behörden die Erledigung ihrer Aufgaben in unzumutbarer Weise, stehen dem Bürger u.U. Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu. So hatte der Bundesgerichtshof hat jetzt geurteilt, dass einem Grundstückseigentümer Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen einer unzumutbaren Verzögerung der beantragten Eintragungen im Grundbuch

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