Wohnhaus

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wohnungseigentümer und Mieter – oder: Steuerermäßigung per Wohngeld- oder Betriebskostenabrechnung

Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem

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