Steuern durch Immobilien sparen – Tipps und Tricks

Wer in Deutschland Immobilien besitzt, der muss verschiedene Abgaben und Steuern bezahlen. Doch als Immobilienbesitzer muss man nicht nur Steuern zahlen, man kann durch Immobilien auch Steuern sparen. InhaltsübersichtMit der Immobilie als Kapitalanlage Steuern sparenLaufende Kosten der Immobilienvermietung von der Steuer absetzenSteuern sparen als Eigenheimbesitzer Mit der Immobilie als Kapitalanlage

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Ausführen eines Hundes – als haushaltsnahe Dienstleistung

Das Ausführen eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes kann eine in einem Haushalt erbrachte haushaltsnahe Dienstleistung darstellen. Es ist in der Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG „in einem … Haushalt des Steuerpflichtigen“ erbracht werden.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen – und ihre Abrechnung durch den Vermieter

Ein Mieter kann von seinem Vermieter beanspruchen, in einer Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten so aufzuschlüsseln, dass der Mieter zum Zwecke der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann. So muss der Vermieter etwa die Betriebskostenabrechnung so erstellen, dass bestimmte Nebenkosten sowie Kosten für Frisch- und Schmutzwasser nach einzelnen

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Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres

Tierbetreuungskosten können als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt sein. In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatten die Steuerpflichtigen eine Hauskatze in ihrer Wohnung gehalten. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen pro Tag 12 €, im Streitjahr 2012 insgesamt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Haushaltsnahe Dienstleistungen – und das Notrufsystem beim Betreuten Wohnen in der Seniorenresidenz

Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, können als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG die Einkommensteuer ermäßigen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall bewohnte der Kläger eine Drei-Zimmer-Wohnung im Rahmen des „Betreuten

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Tierbetreuungskosten

Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt. In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall halten die Kläger eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen

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Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung

Bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung besteht kein Erfordernis der Personenidentität zwischen Steuerpflichtigem und gepflegter oder betreuter Person. Allerdings erfolgt keine Steuerermäßigung, wenn die Zahlung an das Sozialamt anstelle des Heimträgers erfolgt. Im hier vom Finanzgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall stand einer Berücksichtigung nach § 33a Abs. 1

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Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Tierbetreuungskosten sind als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt. In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hielten die Kläger eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen pro Tag 12 €, im Streitjahr 2012 insgesamt 302,90 €,

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„Dogsitting“ als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Kosten für einen „Dogsitter“ sind jedenfalls dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden. In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hat der Kläger zwei Hunde, für die er regelmäßig einen Betreuungsservice in Anspruch nimmt. Die

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Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG ermäßigt

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Müllabfuhr als haushaltsnahe Dienstleistung?

Nach § 35a Abs. 2 EStG vermindert sich für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, derzeit höchstens 4.000 €, der Aufwendungen, soweit diese nicht anderweitig abziehbar sind. Die Müllabfuhr erbringt nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln jedoch keine solche haushaltsnahe Dienstleistung. Vor dem

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Der Fiskus beteiligt sich nicht an der erstmaligen Gartengestaltung

Die Kosten einer erstmalige Gartengestaltung sind weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig. Mit diesem Urteil hat jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden

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Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen

Die nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Für vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen ist allerdings nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster keine Steuerermäßigung möglich. Mit dieser Begründung versagte das Finanzgericht Münster jetzt für Aufwendungen für eine Gartengestaltung, die der Steuerpflichtige zeitlich deutlich vor seinem Einzug in sein Einfamilienhaus hat

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Steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen für Bewohner eines Wohnstifts

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fortgeführt und entschieden, dass auch der Bewohner eines Wohnstifts die Steuerermäßigung für vom Betreiber des Stifts erbrachte Leistungen in Anspruch nehmen kann. Der BFH hatte früher schon entschieden, dass die Steuerermäßigung ausscheidet, wenn die steuerbegünstigten Handwerker- und

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Haushaltsnahe Dienstleistungen 2009

Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen führen seit einigen Jahren zu Steuerermäßigungen. Ab 2009 wird die Förderung auf einheitlich 20% der Aufwendungen ausgeweitet, höchstens jedoch auf 4.000 € in Jahr. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen beträgt die Steuerermäßigung maximal 510 € Steuerermäßigung.

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Hausanstrich als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Kosten, die für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ aufgewendet wurden, können bei der privaten Einkommensteuererkälrung zu 20 %, maximal allerdings mit jährlich 600 ?, geltend machen. Hierzu muß es sich um Tätigkeiten handeln, die normalerweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden können. Nach einem Urteil des Finanzgerichts München fehlt es hieran jedoch

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