Eine Hausverlosung im Internet ist ein nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel, dessen Durchführung rechtswidrig und strafbar ist. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Verfügung, mit der die Verlosung eines Hausgrundstücks in Brandenburg über das Internet untersagt worden war, bestätigt. In dem
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