Rotbäckchen – lernstark

Die für einen Mehrfruchtsaft verwendeten Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ stellen gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr.1924/2006 dar, wobei die erste Angabe in den Anwendungsbereich des

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Energy & Vodka

Die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für ein alkoholhaltiges Mischgetränk unterfällt nicht der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr.1924/2006, insbesondere handelt es sich hierbei nicht um eine nach der Health-Claims-Verordung verbotene Angabe.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshofs in einem Fall, in dem die Beklagte

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