Das Risiko der Hausgeburt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen bestätigt.

Das Landgericht Dortmund hatte die 62jährige Angeklagte wegen Totschlags (durch Unterlassen) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt, gegen sie ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin

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Selbstüberschätzung einer Ärztin

Eine bloße Überschätzung eigenen Könnens als Ärztin begründet nicht ohne Weiteres die Unzuverlässigkeit für den Arztberuf.

Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die aufschiebende Wirkung der Klage einer Ärztin und Hebamme gegen die Anordnung des Ruhens ihrer Approbation als

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Abrechnungsbetrug einer Hebamme

Ein fortgesetzter Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen über einen längeren Zeitraum rechtfertigt die Prognose, die Hebamme biete zukünftig nicht mehr die Gewähr, ihren Beruf ordnungsgemäß unter Beachtung ihrer Berufspflichten auszuüben.

In einem solchen Fall sieht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Voraussetzungen für

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Die Hebamme am Telefon

Eine Beratung mittels Kommunikationsmedium (insbesondere telefonische Beratung) durch die Hebamme nach der Gebühr Nr. 230 des Leistungsverzeichnisses der Hebammenvergütungsvereinbarung ist in den ersten 10 Tagen nach der Geburt unbeschränkt berechenbar.

Einer Abrechenbarkeit der Beratung mittels Kommunikationsmedium (Gebühr Nr. 230) steht

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