Im (hessischen) Landesnachbarrecht gibt es keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall streiten sich die Eigentümer benachbarter Grundstücke in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten befindet sich seit
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