Bambus

Bambus darf wachsen – auch sechs Meter hoch

Eine Bambusanpflanzung, die als Hecke im Sinne des Hessischen Nachbarrechts einzustufen ist und die vorgeschriebenen Grenzabstände einhält, unterliegt grundsätzlich keiner Höhenbegrenzung. Ein Rückschnitt kann nur bei außergewöhnlich schweren, unzumutbaren Beeinträchtigungen verlangt werden.

Das Hessische Nachbarrecht sieht für Hecken grundsätzlich keine

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Bambus

Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken

Im (hessischen) Landesnachbarrecht gibt es keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken. 

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall streiten sich die Eigentümer benachbarter Grundstücke in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten befindet sich seit

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Gartenzaun

Die gleiche zulässige Zaunhöhe für alle Nachbarn ?

Für das notwendige Zusammenleben zwischen Grundstücksnachbarn gilt das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, demzufolge Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Wenn über die Anwendung der gesetzlichen Regelung hinaus ein billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Nachbarn dringend geboten ist, können bestehende nachbarrechtliche Rechte

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Fichten als Hecke

Dem Charakter einer Hecke iSd § 12 NRG BW steht nicht entgegen, dass es sich um eine Reihe von Fichten handelt. Fichten sind hochstämmige Bäume im Sinne von Art. 15 Abs.1 des badischen AGBGB.

Der vorliegende; vom Landgericht Freiburg entschiedene

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