Gewerbsmäßige Eigentumsdelikte führen zur IHK-Mitgliedschaft

Auch rechtwidrige wirtschaftliche Betätigungen können zu einer Pflichtmitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer führen. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der in Berlin lebende Kläger zwischen 2006 und 2011 laufende Einnahmen durch den Verkauf von Altmetall erlangt, das er bei seinem damaligen Arbeitgeber unterschlagen hatte. Aus

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IHK-Pflichtmitgliedschaft – auch für berufsmäßige Hehler

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer erfasst auch Personen, die gewerbliche Einkünfte aus rechtswidrigem Handeln erzielen. Das folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Der in Berlin lebende Kläger hatte zwischen 2006 und 2011 laufende Einnahmen durch den Verkauf von Altmetall erlangt, das er bei seinem damaligen Arbeitgeber unterschlagen

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