Unwirksame Heil­für­sor­ge­vor­schrif­ten für die Bun­des­po­li­zei

Die Heil­für­sor­ge­vor­schrif­ten für die Bun­des­po­li­zei ge­nü­gen nicht den An­for­de­run­gen des ver­fas­sungs­recht­li­chen Ge­set­zes­vor­be­halts. Der par­la­men­ta­ri­sche Ge­setz­ge­ber muss zu­min­dest die tra­gen­den Struk­tur­prin­zi­pi­en und die we­sent­li­chen Ein­schrän­kun­gen des Heil­für­sor­ge­rechts selbst re­geln. Für eine Über­gangs­zeit sind die Heil­für­sor­ge­vor­schrif­ten wei­ter an­zu­wen­den, so­weit sie nicht aus

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Das Heilfürsorgerecht der Bundespolizei

Das Heilfürsorgerecht der Bundespolizei bedarf einer gesetzlicher Grundlage. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden hat,besteht derzeit für die Rechtsansprüche der Polizeivollzugsbeamten des Bundes im Krankheits- und Pflegefall (Heilfürsorgeansprüche) keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Die bisherige Praxis, die Heilfürsorgeleistungen im Wesentlichen

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Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte

Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei nach § 70 Abs. 2 BBesG“ (HfVBPOL) genügt nicht den Anforderungen des allgemeinen Gesetzesvorbehalts. Sie ist aber für einen Übergangszeitraum weiter anzuwenden, soweit sie nicht aus

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Kein Viagra für Polizisten

Für die Medikamente Levitra und Cialis besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der freien Heilfürsorge für Polizisten. Meint jedenfalls das Verwaltungsgericht Hannover.

Das Verwaltungsgericht Hannover lässt es dabai offen, ob der frühere bis März 2009 geltende § 224 Abs.

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