Ein Pharmaunternehmen darf für Allergietabletten nicht mit der Erklärung „macht nicht müde“ werben, wenn in den Fachinformationen für das Medikament Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben werden. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dies aktuell als irreführende Werbung angesehen.
Artikel lesen





























