Kosmetikerinnen dürfen Hyaluron-Behandlungen mit dem sogenannten IRI-Filler-System ohne heilkundliche Erlaubnis anbieten und durchführen.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Eilantrag von zwei Kosmetikerinnen gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Solingen stattgegeben.
Mit dem IRI-Filler-System werden Lippen- und Faltenbehandlungen
Artikel lesen





























