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Das nicht zurückgesendete Empfangsbekenntnis

Bei einem Prozessbevollmächtigten, der das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, kann aus dem Umsatz, dass  der dem Rechtsmittelgericht übersandte Abdruck der angegriffenen Entscheidung einen Eingangsstempel und Vermerke trägt, auf die erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks und damit auf den Zeitpunkt

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