Verhandlungstisch

Hohe Heizkosten als Mietmangel

Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn die Anlage dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht

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Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

Zur formellen Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis hat jetzt erneut der Bundesgerichtshof Stellung genommen:

Die Abrechnungen des Vermieters enthielten im entschiedenen Fall sämtliche Einzeldaten, die erforderlich sind, um anhand der Vorschriften der Heizkostenverordnung die Wärmekosten korrekt in Heizkosten und Warmwasserkosten

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Buchregal

Heizkosten-Pauschale

Vereinbaren die Parteien entgegen § 2 HeizKV eine Betriebskostenpauschale, die auch Heizkosten erfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Vereinbarung von Anfang an vor und steht deshalb, wenn der Vermieter über die Heizkosten abrechnet, Nachforderungen nicht entgegen. Der Anspruch auf Nachzahlung

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Geldscheine

Gemeinschaftsheizung

Werden mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt, können diese Gebäude für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, auch wenn als Mietsache im Mietvertrag nur eines der Gebäude bezeichnet wird. Einer dahin gehenden

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Heizkosten für ein denkmalgeschütztes Schloß

Heiz- und Betriebskosten eines dem Denkmalschutz unterstehenden – zu eigenen Wohnzwecken genutzten – Schlosses sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, selbst wenn die regelmäßige Beheizung zur Erhaltung der historischen Gebäudesubstanz erforderlich ist.

Das Finanzgericht Münster konnte bereits keine steuerlich

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Fernwärme in der Mietwohnung

Bestimmt der Vermieter gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 MietHöheRegG, dass die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung unmittelbar mit demjenigen abgerechnet werden, der die entsprechenden Leistungen erbringt, kann sich der Leistungserbringer zur Erfüllung der von ihm übernommenen Leistungspflichten

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