Im Tarifbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beginnt nach einer Herabgruppierung die Stufenlaufzeit neu. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in dem Rechtsstreit einer seit 2009 bei der beklagten Stadt beschäftigten Sozialarbeiterin. uf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der TVöD in der für die VKA geltenden Fassung Anwendung. Für Beschäftigte
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