Hoodie

Der „Blessed“-Hoodi

Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. So hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Beschwerde gegen die Versagung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs

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Plagiat Swatch-Uhr

Die nachgeahmte Plastikuhr

Der Vertrieb der Nachahmung einer „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung eine mittelbare Herkunftstäuschung auslösen, wenn dem Verkehr bekannt ist, dass z.B. für Mode- und Sportartikelhersteller Uhren in Lizenz hergestellt werden und Kooperationen mit Künstlern im Uhrenmarkt nicht unüblich sind. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine

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Geldscheine

Hundefutter – Rufausbeutung per Verpackung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses wettbewerbswidrig sein, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen. So verhält es sich, wenn die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen und der Nachahmer geeignete und zumutbare Maßnahmen

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Geldrechner

Kondome – made in Germany

Die Werbeaussage „KONDOME – Made in Germany“ ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden. Im dem hier vom OLG Hamm entschiedenem Fall stellen die Parteien, in Arnstadt und in Bielefeld ansässige Firmen, stellen mit im

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Rennkatamaran

Das einem tatsächlich existierenden Verkehrsmittel nachempfundene Modell (hier: Modell-Rennboot) kann selbst dann über wettbewerbliche Eigenart verfügen und Herkunftsvorstellungen auszulösen, wenn es sich stark an dem Original orientiert, daneben aber eigene Gestaltungselemente verwirklicht. Die wettbewerbliche Eigenart kann in diesem Fall maßgeblich auf (abweichenden), willkürlich gewählten optischen Gestaltungsmerkmalen (Beschriftung, Flaggen, Werbeemblemen usw.)

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Schutz für eine Bildschirmmaske

Die Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt. Eine Bildschirmmaske kann aber nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Schutz genießen, wenn ihre graphische Gestaltung im Vordergrund steht. Auch bei Vorliegen wettbewerblicher Eigenart einer Bildschirmmaske scheidet ein Anspruch nach § 4 Nr. 9a UWG

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Opel-Spielzeug – oder: Der Opel-Blitz als Abbildungsdetail der Wirklichkeit

Der Hersteller eines Kraftfahrzeuges kann den Vertrieb von Spielzeugmodellautos nicht unter Berufung auf seine Markenrechte untersagen, nur weil die Spielzeugmodellautos als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen. Mit diesem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs unterlag gestern der Autohersteller Opel im Streit um Markenverletzung durch

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Kleidsame Ostblockkürzel

Der Aufdruck der ehemaligen Staatskurzbezeichnungen „DDR“ und „CCCP“ verletzt nach zwei gestern verkündeten Urteilen des Bundesgerichtshofs keine eingetragenen Marken. Dritte dürfen mithin auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind. „DDR“ In dem ersten der beiden vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren ist der

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Schreibblock

Knoblauchwürste

Im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes spricht eine unterschiedliche Herstellerangabe in der Regel gegen eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne. Dagegen räumt eine Handelsmarke auf dem nachgeahmten Produkt die Gefahr der Herkunftstäuschung nicht notwendig aus; dies setzt indessen voraus, dass der Verkehr die Handelsmarke als solche erkennt. Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. April

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Amtsgericht

Kein Kopierschutz wegen zu späten Markteintritts?

Facebook ist erstinstanzlich mit seiner Unterlassungsklage gegen StudiVZ gescheitert. Das Landgericht Köln wies gestern die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ ab. Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte behauptet, StudiVZ habe die Gestaltung der Facebook-Seite in unlauterer Weise nachgeahmt. Außerdem sei der geheime PHP-Quellcode von Seiten des Konkurrenten

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