Handbike

Querschnittslähmung – und das Handbike

Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören.

Dies entschied jetzt das Hessische Landessozialgericht auf die Klage eines 1958 geborenen

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Cityliner als Krankenfahrstuhl

Ein Elektromobil (Cityliner 412) ist kein beihilfefähiges Hilfsmittel im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV.

In einem jetzt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Verfahren stritten sich die Beteiligten über die Versorgung des Klägers mit einem Elektromobil. Der Kläger

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