Die Kosten eines Ganzkörper-Neurostimulationsanzugs für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) muss nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall hatte eine 44-jährige Frau geklagt, die seit über 20 Jahren an MS erkrankt ist.
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