Mord als Arbeitsunfall

Die Ermordung eines Menschen ist kein Arbeitsunfall. Findet der Mord aus familiären Gründen (seit Jahren aufgestauter Hass) auf dem Weg zur Arbeit durch ein Familienmitglied statt, so existiert kein Unfallversicherungsschutz.

In dem hier vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall begehrt die

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Hinterbliebenenversorgung und betriebliche Altersversorgung

Verrechnungsklauseln in einer die betriebliche Altersversorgung regelnden Betriebsvereinbarung müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer entsprechen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn sie durch Verrechnungsklauseln andere Bezüge unverhältnismäßig entwerten.

Eine unverhältnismäßige Entwertung liegt einmal vor, wenn auf

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