Grenzgänger sind nach einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat eingegangene eingetragene Lebenspartnerschaft in das Luxemburgische Personenstandsregister eintragen zu lassen. Die Gewährung einer Hinterbliebenenpension kann daher nicht von einer solchen Eintragung zu Lebzeiten der Lebenspartner abhängig gemacht werden. Diesem Urteil des Gerichtshofs
Lesen