Luxemburg (Stadt)

Luxemburger Grenzgänger in eingetragener Lebenspartnerschaft

Grenzgänger sind nach einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat eingegangene eingetragene Lebenspartnerschaft in das Luxemburgische Personenstandsregister eintragen zu lassen. Die Gewährung einer Hinterbliebenenpension kann daher nicht von einer solchen Eintragung zu Lebzeiten der Lebenspartner abhängig gemacht werden. Diesem Urteil des Gerichtshofs

Lesen
Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Der Streit um zukünftige Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung – und die Feststellungsklage

Erstrebt der Arbeitnehmer die hinreichend bestimmte Feststellung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), dass er bzw. seine  Ehefrau, die er konkret bezeichnet, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, so begehrt er mit diesem Antrag die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, an dessen alsbaldiger Feststellung durch richterliche Entscheidung er ein berechtigtes Interesse

Lesen
Zigaretten

Rauchen am Arbeitsplatz – und der gesetzliche Unfallschutz

Es ist für den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ohne Bedeutung, dass der Versicherte mit seinem verbotenen Rauchversuch selbst schuldhaft die erste Ursache des Feuers setzte. Maßgebend ist vielmehr der betriebsbezogene Löschversuch. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall unter Zurückweisung der Berufung der beklagten Berufsgenossenschaft

Lesen

Betriebliche Alterversorgung – und keine Hintebliebenenrente für den eingetragenen Lebenspartner?

Dass in einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung nur eine „Witwen-/Witwerrente“ gewährt wird, was wiederum eine Eheschließung voraussetzt, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist anwendbar. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche

Lesen

Betriebliche Altersversorgung – Spätehenklausel in der Hinterbliebenenversorgung

Eine Spätehenklausel, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde, benachteiligt den Arbeitnehmer nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters, wenn die festgelegte Altersgrenze keinem betriebsrentenrechtlichen Strukturprinzip folgt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall sind

Lesen

Betriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Mindestehedauer

Schränkt der Arbeitgeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Hinterbliebenenversorgung durch eine zehnjährige Mindestehedauerklausel ein, so stellt das eine unangemessene Benachteiligung des unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB dar. Die mit der Mindestehedauer von zehn Jahren in der Versorgungszusage vorgenommene Einschränkung der Hinterbliebenenversorgung

Lesen

Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung – und die Altersabstandsklausel

Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5% gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist die hinterbliebene Witwe

Lesen

Hinterbliebenenversorgung – und ihr Wegfall aufgrund einer Tarifregelung

Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit stehen einem vollständigen und ersatzlosen Wegfall einer bei oder nach dem Eintritt des Versorgungsfalls „Alter“ noch bestehenden Hinterbliebenenversorgung grundsätzlich entgegen. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall fanden auf das Arbeits- und Versorgungsverhältnis des Arbeitnehmers, eines Flugkapitäns, kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme „der jeweils gültige

Lesen
Notebook

Späteheklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung – und die Altersdiskriminierung

Regelungen in Versorgungsordnungen, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer bei der Eheschließung ein bestimmtes Alter überschritten hatte, unterfallen § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG jedenfalls dann, wenn dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer eine Altersversorgung zugesagt wird und sich die Höhe der Hinterbliebenenversorgung an der Höhe der betrieblichen Altersrente oder

Lesen

Spätehenklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung – und die unmittelbare Benachteiligung wegen Alter

Bei einer Hinterbliebenenversorgungszusage handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter gem. § 328 BGB, und zwar zu Gunsten des Hinterbliebenen. Der Ausschluss eines Anspruchs auf eine Hinterbliebenenversorgung für den Fall, dass die Ehe zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Ehegatten nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wird, bewirkt

Lesen

Betriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Lebenspartnerschaft

Eine Versorgungszusage in einer Betriebsvereinbarung, die der Witwe/dem Witwer einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers eine Witwen-/Witwerrente zusagt, begründet auch im Falle des Bestehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zwischen der verstorbenen Arbeitnehmerin/dem verstorbenen Arbeitnehmer und der Hinterbliebenen/dem Hinterbliebenen dieser Arbeitnehmerin/dieses Arbeitnehmers einen Anspruch gegen den Versorgungsträger, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen

Lesen

Betriebliche Altersversorgung – und das höhere Witwengeld

Eine im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung getroffene Bestimmung zum Ruhen eines eigenen Ruhegeldes bei Bezug einer betragsmäßig höheren Hinterbliebenenversorgung – hier: nach § 20 des Hamburgische Zusatzversorgungsgesetzes idF vom 01.10.2013 (im Folgenden HmbZVG) – kann eine Entgeltdiskriminierung im Sinne des Art. 157 AEUV darstellen. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen

Lesen

Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz – und seine Vereinbarkeit mit europäischen Unionsrecht

Nach § 20 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG) ruht die niedrigere Versorgung, wenn einer oder einem Versorgten sowohl eine Ruhegeldversorgung als auch eine Hinterbliebenenversorgung nach diesem Gesetz zustehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleicheit (Art. 157 AEUV) verstößt. In dem hier entschiedenen Fall bezieht

Lesen

Betriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Spätehenklausel

Der Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung durch eine Spätehenklausel führt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nicht zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Arbeitnehmers. Eine Spätehenklausel, die an das als Regelaltersgrenze für die Betriebsrente definierte Lebensalter des Arbeitnehmers anknüpft, ist zulässig. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall bestand nach dem Wortlaut der

Lesen

Spätehenklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

Spätehenklausel in der im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gewährten Hinterbliebenenversorgung stellen eine Diskriminierung wegen des Alters dar und sind daher unwirksam. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte die Witwe eines im April 1947 geborenen und im Dezember 2010 verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters der beklagten Arbeitgeberin geklagt. Diesem waren Leistungen

Lesen

Hinterbliebenenversorgung einer Unterstützungskasse und die Spätehenklausel

Eine Bestimmung in einer Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse, wonach ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerversorgung nur besteht, wenn die Ehe geschlossen wurde, bevor beim versorgungsberechtigten Mitarbeiter ein Versorgungsfall eingetreten ist (sog. Spätehenklausel), ist wirksam. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war der Kläger bis 1992 bei der M. GmbH und deren

Lesen

Hinterbliebenenversorgung eines wie­der­ver­hei­ra­te­ten Ru­he­stands­be­am­ten

Ver­stirbt ein wie­der­ver­hei­ra­te­ter Ru­he­stands­be­am­ter, so wirkt sich die im Hin­blick auf die Schei­dung der frü­he­ren Ehe die­ses Be­am­ten vor­ge­nom­me­ne Kür­zung der Ver­sor­gungs­be­zü­ge nach § 57 Abs. 1 Be­amt­VG nur auf das Wit­wen­geld des über­le­ben­den Ehe­gat­ten aus. In die Ru­hens­be­rech­nung nach § 54 Abs. 4 Be­amt­VG für das ei­ge­ne Ru­he­ge­halt des

Lesen

Gleichbehandlung in der Hinterbliebenenversorgung

Eine Regelung in einer tariflichen Versorgungsordnung, die bestimmt, dass zwar ein beim Versorgungsschuldner erzieltes eigenes Arbeitseinkommen des Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente mindert, nicht jedoch ein Einkommen aus einer Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber, verstößt in der Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Eine solche tarifvertragliche Regelung hält

Lesen

Versorgungsordnung mit Wiederverheiratungsklausel

Enthält eine Versorgungsordnung die Regelung, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wegfällt, wenn der Witwer oder die Witwe wieder heiratet (sog. Wiederverheiratungsklausel), kann ein geschiedener, wieder verheirateter Ehegatte von dem Träger der Versorgung auch dann nicht die Zahlung einer Ausgleichsrente im Wege des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs verlangen, wenn die zweite Ehe

Lesen

Überzahlte Bezüge und die Aufrechnung des Dienstherren

Rechnet der Dienstherr mit einem Rückforderungsanspruch gegenüber den (monatlichen) Versorgungsbezügen des Beamten bzw. des Hinterbliebenen auf, so darf zur Ermittlung des pfändbaren Teils der Versorgungsbezüge (§ 51 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG) eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur hinzugerechnet werden, wenn sie nach § 55 BeamtVG angerechnet worden ist.

Lesen