Haftet der Leiter der Wertpapierabteilung einer Bank für die hinterzogenen Steuern der Wertpapierkunden der Bank? Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs ist dies zumindest dann zweifelhaft, wenn die Steuerhinterziehung der Bankkunden nicht individuell festgestellt werden kann.
Mit dieser Begründung hat
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