Für den Bundesgerichtshof bestand vor der Einführung von § 62d AufenthG mit Wirkung zum 27.02.2024 keine aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens folgende allgemeine Pflicht des Gerichts, den Betroffenen über sein Recht zu belehren, einen Bevollmächtigten zur Anhörung hinzuzuziehen.
Der
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