BVerfGE

Die Hinweispflicht des Gerichts

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, die Beteiligten auf entscheidungserhebliche rechtliche Gesichtspunkte hinzuweisen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte.

Der nach dem damaligen Verlauf des fachgerichtlichen Verfahrens von den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin durchaus nachvollziehbar

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Hinweispflicht des Finanzgerichts

Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und -gegebenenfalls- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten.

Diese Gelegenheit zur Äußerung wird den

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