Das hochbegabte Kind – als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, solange ihre medizinische Indikation nicht nachgewiesen ist.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche

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Studiengebühren für Hochbegabte

Auch für Hochbegabte und bei herausragenden Leistungen ist, wie jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, keine zwingende Befreiung von den Studiengebühren zu gewähren. Den Hochschulen ist vielmehr bei der Entscheidung über die vom Gesetz ermöglichte Gebührenbefreiung für Studierende, die eine weit

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