Die Stadt Dortmund durfte den Hochhaus-Komplex „Hannibal“ mit mehr als 400 Wohnungen in Dortmund-Dorstfeld im Jahr 2017 aus Brandschutzgründen nicht sofort räumen. Ebenso war, wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden hat, die sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung gegenüber
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