Die sofortige Vollziehung der Entfernung von brennbarer Wärmedämmung an Hochhäusern darf angeordnet werden. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden und den Eilantrag abgelehnt. Mehrere Hochhäuser in der Innenstadt von Ludwigshafen stehen im Eigentum der Antragstellerin. Mit Bescheiden vom 6. und 7. Februar 2020
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