E-Mail

Prüfungsklausur – und die Lösung kam per Online-Chat

Der Austausch über Prüfungsinhalte in einer Online-Chatgruppe während einer Online-Klausur stellt eine besonders schwere Täuschung dar, die zur Exmatrikulation führen kann. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall nahm die klagende Studentin einer Berliner Hochschule an einer Online-Klausur teil. Nach der Klausur wurden dem Prüfer anonym per E-Mail Screenshots sowie

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Christian-Albrechts-Universität Kiel

Die Leistungsbezüge der schleswig-holsteinischen Professoren

Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Schleswig-Holstein eingeführte Regelung des Landesbesoldungsgesetzes, die eine vollständige Verminderung von vor dem Jahr 2013 gewährten Leistungsbezügen durch die im Zuge der Besoldungsreform vorgenommene Grundgehaltserhöhung ermöglicht, verstößt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Klage zweier

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Universität Bremen - Glashalle

Bremer Professorenbesoldung – und der pauschale Mindestleistungsbezug

Das Bundesverwaltungsgericht hält die zum 1. Januar 2013 in Bremen eingeführte Regelung der Besoldung von Professoren für verfassungswidrig. Daher hat es ein bei ihm anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Anfang 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Besoldung von Professoren der Besoldungsgruppe W2 verfassungswidrig

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Hörsaal

Universitäten – und ihre Unterrichtssprache

Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des Mitgliedstaats zu unterrichten, kann mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sein. Die Europäische Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten, zu der auch der Schutz der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats gehört.  Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union lag ein Fall aus Lettland zugrunde: Zwanzig Mitglieder

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Kinderchor des Berliner Doms

Kein Mädchen im Knabenchor

Die Ablehnung der Aufnahme eines Mädchens in einen Knabenchor, der als öffentliche Einrichtung einer Hochschule organisiert ist, kann mit Blick auf Art. 3 Abs. 3 GG gerechtfertigt sein. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrt ein minderjähriges Mädchen die Aufnahme in den Konzertchor des Staats- und Domchors Berlin, einer

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duraBASt-Testgelände der Bundesanstalt für Straßenwesen

Befristung des Arbeitsvertrags mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal

Die Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrags mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal setzt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG in der seit 17.03.2016 geltenden Fassung neben der Einhaltung einer Höchstbefristungsdauer voraus, dass die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation erfolgt. Das ist

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Hörsaal

Befristete Arbeitsverhältnis der studentischen Hilfskraft – und die Frage der wissenschaftlichen Hilfstätigkeit

Nach § 6 WissZeitVG ist die Befristung von Arbeitsverträgen zwischen Studierenden und einer Hochschule zulässig, wenn nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit iSv. § 6 Satz 1 WissZeitVG liegt vor, wenn durch die Tätigkeit die wissenschaftliche Arbeit anderer in Forschung und Lehre

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Befristete Arbeitsverhältnisse an der Hochschule – und die angemessene Befristungsdauer

Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG in der seit dem 17.03.2016 geltenden Fassung muss die Befristungsdauer der angestrebten Qualifizierung angemessen sein. Die angemessene Befristungsdauer ist einzelfallbezogen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verhältnisse im jeweiligen Fach, des angestrebten Qualifizierungsziels und des Qualifizierungsstands des Arbeitnehmers zu ermitteln. Für die Wirksamkeit der

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Labor

Der befristete Arbeitsvertrag an der Forschungseinrichtung – zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation

Mit der Wissenschaftszeitvertragsgesetz-Novelle vom 11. März 2016 (BGBL. I S. 442 ff.) wurde zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen eine neue Befristungsmöglichkeit „zur Förderung der eigenen Qualifizierung“ in das Gesetz eingefügt. Hierbei handelt es sich nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Köln um ein selbständig zu prüfendes Tatbestandsmerkmal. Liegt es nicht vor, so

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Schloss Osnabrück (Uni)

Die Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität – und ihre Eingruppierung

Mit der Eingruppierung einer Lehrerin, die an einer niedersächsischen Universität als „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ tätig ist, hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht zu befassen: Anlass hierfür war der Fall einer Lehrerin, die  an der Universität O im Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften studiert und im Jahr 1993 erfolgreich die Magisterprüfung abgelegt

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Geometrie

Die Kosten des Bachelor-Studiums

Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, sind nach § 9 Abs. 6 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatte eine Psychologie-Studentin Aufwendungen für ihr Erststudium als Werbungskosten geltend

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Hörsaal

Befristete Erprobung im öffentlichen Dienst

§ 31 Abs. 3 Satz 1 TV-L greift nur ein, wenn bereits vor der befristeten Übertragung der Führungsposition ein unbefristetes oder ein mindestens für die Dauer der beabsichtigten Führungstätigkeit befristetes Arbeitsverhältnis begründet war. Das ergibt für das Bundesarbeitsgericht eine Auslegung der Tarifnorm. Dabei konnte es das Bundesarbeitsgericht im hier entschiedenen

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Duale Hochschule Baden-Württemberg – und ihre Leitungsorgane

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von 80 Professoren der Dualen Hochschule Baden-Württemberg nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen die Regeln des Landeshochschulgesetzes zur Besetzung der Leitungsgremien der Dualen Hochschule wandten. Die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Wissenschaftsfreiheit garantiert, dass Hochschullehrinnen und Hochschullehrer im

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Hörsaal

Die Hochschulprüfung an einer privaten Hochschule

Der Anspruch der Studenten einer privaten Hochschule auf Durchführung der Prüfungen hat sich an denselben Grundsätzen zu orientieren wie das Prüfungsverfahren einer staatlichen Hochschule. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Klage einer Studentin abgewiesen und damit gleichzeitig die Klageabweisung des Landgerichts Wiesbaden bestätigt. Mit ihrer Klage

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Dozent

Der Arbeitsvertag eines Juniorprofessors – und seine Befristung

Der Arbeitsvertag eines Juniorprofessors an einer staatlich anerkannten Hochschule kann – anders als der Arbeitsvertrag eines Juniorprofessors an einer staatlichen Hochschule – nach den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befristet werden. Nach § 4 Satz 1 WissZeitVG gelten §§ 1 bis 3 und § 6 WissZeitVG entsprechend für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge

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Hörsaal

Stufenzuordnung im Hochschulbereich

Das Grundgehalt von Professoren an sächsischen Hochschulen wird in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W nach Stufen bemessen. Dabei Nach werden bei der ersten Stufenzuordnung Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Professor an einer deutschen Hochschule und Zeiten einer vergleichbaren Tätigkeit im Ausland, Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Leiter oder Mitglied von

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Hörsaal

Befristung für wissenschaftliches Personal – und die Lehrkraft für besondere Aufgaben

Ein Sprachlehrer im wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich einer Hochschule zählt nicht zum wissenschaftlichen Personal iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG. Die ihm übertragenen Tätigkeiten als Lehrkraft für besondere Aufgaben sind nicht wissenschaftlich geprägt. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig

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Sachgrundlose Befristung – und der Rechtsmissbrauch

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden Streitfall betreibt die

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Das befristete Arbeitsverhältnis eines Hochschulprofessors

Die Regelungen des § 40 Abs. 1 Satz 3 und 7 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG), die die Befristung des Arbeitsverhältnisses von Hochschulprofessoren ermöglichen, sind nicht verfassungswidrig. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Fall wandte sich ein Hochschullehrer gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte, mit denen seine Klage gegen die Befristung seines

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Befristete Arbeitverträge für wissenschaftliches Personal – und die Lehrtätigkeit

Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach den landeshochschulrechtlichen Regelungen an. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung.

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Auslands-BAföG – und das deutsche Hochschulinstitut in Indonesien

Auszubildende haben keinen Anspruch auf Bewilligung von Auslands-BAföG für den Besuch eines der Universität Flensburg angegliederten Instituts mit Sitz in Indonesien. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die klagende Studentin absolvierte 2014/2015 im Rahmen ihres Studiums an der Universität Flensburg im Studiengang International Management ein Auslandssemester am European

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Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG – und die Betreuung eines Kindes in Adoptionspflege

Die Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG verlängert sich bei der Betreuung eines Kindes in Adoptionspflege. Die Befristung von Arbeitsverträgen mit nicht promoviertem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. Nach abgeschlossener Promotion, dh. in der sog. Postdoc-Phase,

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Befristung nach dem WissZeitVG – und der persönliche Anwendungsbereich

Der persönliche Geltungsbereich des WissZeitVG ist eröffnet, wenn die Arbeitnehmerin zum wissenschaftlichen Personal iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG zählt. Dem steht nicht entgegen, dass sie als Lehrkraft für besondere Aufgaben beschäftigt wurde, solange die ihr vertraglich übertragenen Tätigkeiten wissenschaftlich geprägt sind. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen

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Besoldungsreform für rheinland-pfälzische Professoren

Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 im Land Rheinland-Pfalz eingeführte teilweise Anrechnung des erhöhten Grundgehalts auf die Leistungsbezüge von Professoren ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsgemäß. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hatte ein Professor geklagt, der Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stand. Er bezog dort

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Befristung – bei Hochschulprofessoren

Eine fünfjährige Befristung einer Anstellung als Professor an einer brandenburgischen (Fach-)Hochschule kann auf § 40 Abs. 1 Satz 7 BbgHG gestützt werden. Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht auch insoweit vereinbar, soweit sie den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an ein Beamtenverhältnis auf Zeit gestattet. In dem hier vom

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Hochschulkanzler auf Zeit – vorläufig.

Das Beamtenverhältniss auf Zeit für den Kanzler einer brandenburgischen Hochschule kann nicht vorläufig verlängert werden. Das Ober­verwaltungs­gericht Ber­lin-Bran­den­burg entschied jetzt in einem vor­läu­figen Rechts­schutz­ver­fah­ren, dass das Land Bran­den­burg nicht ver­pflich­tet ist, das bis zum 28. Febru­ar 2017 befris­tete Beam­ten­ver­hält­nis des amtie­ren­den Kanz­lers einer bran­den­bur­gischen Hoch­schule vorläu­fig zu verlän­gern. Da­mit hat

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Rückmeldegebühren im Land Brandenburg

§ 30 Absatz 1a Satz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) a.F. in ihren beiden vom 01.07.2000 bis zum 19.12 2008 geltenden Fassungen ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 104a ff. GG sowie mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit danach bei jeder

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Befristung nach dem WissZeitVG – und die Zugehörigkeit zum wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal

Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen erbringt. Es kommt nicht auf dessen formelle

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Schreibmaschine

Befristung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal – und die Mischtätigkeit

Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Er ist inhaltlich-aufgabenbezogen zu verstehen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen

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