Das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet die Freie Universität Berlin zwar, Diskriminierungen vorzubeugen und zu beseitigen, dieser gesetzliche Auftrag vermittelt einem Einzelnen jedoch kein einklagbares individuelles Recht. Eine entsprechende Klage eines Studenten gegen die Freie Universität Berlin ist mithin unzulässig.
Anlässlich des
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