Hochschulkanzler auf Zeit – vorläufig.

Das Beamtenverhältniss auf Zeit für den Kanzler einer brandenburgischen Hochschule kann nicht vorläufig verlängert werden.

Das Ober­verwaltungs­gericht Ber­lin-Bran­den­burg entschied jetzt in einem vor­läu­figen Rechts­schutz­ver­fah­ren, dass das Land Bran­den­burg nicht ver­pflich­tet ist, das bis zum 28. Febru­ar 2017 befris­tete Beam­ten­ver­hält­nis des

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Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich – und der institutionelle Rechtsmissbrauch

Eine nach dem WissZeitVG vorgenommene Befristung eines wissenschaftlichen Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich ist regelmäßig nicht nach den vom Bundesarbeitsgericht für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam.

Diese Grundsätze finden bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich

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Akkreditierung von Studiengängen

Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung darf der Gesetzgeber jedoch nicht weitgehend anderen Akteuren überlassen, sondern muss sie unter Beachtung

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Die Wahlempfehlung des AStA

Die verfasste Studierendenschaft muss sich vor Wahl der studentischen Mitglieder des Senats der Albert-Ludwigs-Universität neutral verhalten.

So hat jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg untersagt, anlässlich der Wahl der studentischen Mitglieder des Senats der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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Der eingestellte Diplom-Fernstudiengang

Es besteht kein Anspruch auf Abschluss der Ausbildung nach Einstellung des Diplomstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der HFH Hamburg Fern-Hochschule.

Eine Studentin dieses Studiengangs hat keinen Anspruch darauf, ihr Diplomstudium fortzuführen. Ihr Begehren hat bereits deshalb keinen Erfolg, weil die Studienordnung Studiengang

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Habilitation aufgrund einer hervorragenden Dissertation

Die in § 71 Abs. 3 S. 1 Hamburgisches Hochschulgesetz auf Ausnahmefälle beschränkte Habilitation aufgrund einer hervorragenden Dissertation begegnet beim Bundesverfassungsgericht keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Kontrolle von Prüfungsentscheidungen und Prüfungsverfahren ergeben sich sowohl aus der Berufsfreiheit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Umsatzsteuerpflichtige Hochschulforschung

Die Auftragsforschung einer öffentlich-rechtlichen Hochschule unterliegt dem regulären Umsatzsteuersteuersatz, sie stellt keine gemeinnützige Leistung dar, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall ist Universität eine Universität, die in der Rechtsform einer juristischen Person des

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Das organisatorisch verselbständigtes Universitätsklinikum – und die Wissenschaftsfreiheit

Der für die Organisation der Hochschulmedizin bundesverfassungsrechtlich geforderte Ausgleich zwischen der Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Hochschullehrer und der bestmöglichen Krankenversorgung gebietet, dass ein organisatorisch verselbständigtes Universitätsklinikum nicht zu überprüfen und nicht dafür einzustehen hat, dass das in tatsächlichem Sinne erteilte Einvernehmen

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