Senioren

Mehrere befristete Arbeitsverhältnisse – und die Höchstaltersgrenze in der betrieblichen Versorgungsordnung

Bestimmt eine betriebliche Versorgungsordnung, dass alle Arbeitnehmer („Mitarbeiter(innen)“) versorgungsberechtigt sind, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit Ablauf von sechs Monaten nach der Arbeitsaufnahme zur Arbeitgeberin stehen, sofern sie „bei Beginn des Arbeitsverhältnisses“ noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben, wohingegen

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Höchstaltersgrenze für Prüfsachverständige

Eine generelle Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Prüfsachverständige, wie sie etwa die Hessische Bauordnung für technische Anlagen und Einrichtungen in bestimmten Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen oder Versammlungsstätten vorsieht, ist zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht sieht hierdurch weder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch europäisches

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