Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig geworden ist.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 29.04.2014 klargestellt, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen
Artikel lesen
