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Empfehlung vom Ohrenarzt

Wird Patienten von einem Ohrenarzt ein Formular vorgelegt, in dem sie erklären, eine Hörgeräteversorgung über den verkürzten Versorgungsweg auf eigene Kosten durch den behandelnden Arzt und ein bestimmtes Hörgeräteakustikunternehmen durchführen lassen zu wollen, wird ihnen ein bestimmter Leistungserbringer empfohlen. Bei der Hörgeräteversorgung gibt es seit längerer Zeit zwei unterschiedliche Versorgungswege.

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Meisterpräsenz beim Hörgeräteakustiker

Es ist weder irreführend noch stellt es einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung dar, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehmen nicht ständig anwesend, sondern noch für einen zweiten Betrieb in einer benachbarten Stadt zuständig ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sind beide Parteien auf

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Oberlandesgericht

Der HNO-Arzt und die Werbeflyer eines Hörgeräteakustikers

Ein HNO-Arzt, der seinem Patienten ungefragt den Werbeflyer eines Hörgeräteakustikunternehmens aushändigt, verweist ihn grundsätzlich gem. § 34 Abs. 5 BOÄ ohne hinreichenden Grund an einen Anbieter von gesundheitlichen Leistungen. Die örtliche Nähe des Hörgeräteakustikerunternehmens zur Praxis des HNO-Arztes ist selbst bei Ortsunkundigkeit des Patienten kein hinreichender Verweisungsgrund im Sinne des

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Landgericht Leipzig

Hochwertige Hörgeräteversorgung

Gesetzlich versicherte Schwerhörige haben Anspruch auf technisch hochwertige Versorgung mit Hörhilfen, wenn mit den Vertragsgeräten kein optimaler Ausgleich des Hörverlustes erzielt werden kann. In einem vom Sozialgericht Detmold entschiedenen Fall hatte ein 45-jähriger Versicherter geklagt, bei dem von Kindheit an das rechte Ohr ertaubt ist und auf dem linken Ohr

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Wenn der Arzt mit dem Hörgeräteakustiker…

§ 31 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte untersagt dem Arzt die unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt. § 34 Abs. 5 MBO-Ä konkretisiert dies noch dahin, dass es Ärzten nicht gestattet ist, Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen. Nach einer aktuellen Entscheidung

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Gesellenprüfung im Hörgeräteakustiker-Handwerk

Der bundesweit einzige Prüfungsausschuss für Hörgeräteakustiker befindet sich bei der in Mainz ansäsissigen Handwerkskammer Rheinhessen. Für die örtliche Zuständigkeit bei einem Verwaltungsrechtsstreit wegen einer dort nicht bestandenen Gesellenprüfung ist jedoch danach zu unterscheiden, ob der Prüfling seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, Hessen oder dem Saarland hat oder in einem anderen Bundesland

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