Ist ein Hof noch lebzeitig auf den Sohn des Erblassers übertragen worden, findet er bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs einer Ehefrau keine Berücksichtigung mehr.
So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und gleichzeitig die erstinstanzliche Entscheidung
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