Bundesfinanzhof

Die Beteiligungseinkünfte der Holdingkapitalgesellschaft – und die Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG

Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft gegeben.

Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Gesellschaft

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Die Holding als Unternehmer

Der Umstand, dass eine Holdinggesellschaft auch die Kosten für eigene Leistungsbezüge in das von den Tochtergesellschaften an sie zu zahlende Entgelt kalkulatorisch einbezieht, steht der Annahme, dass Leistungen gegen Entgelt erbracht werden und eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, nicht entgegen.

Im

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Vorsteuerabzug bei einer Führungsholding

Für den Bundesfinanzhof ist es aufgrund  des beim Gerichtshof der Europäischen Union derzeit anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs vom 23.09.2020 ernstlich zweifelhaft, ob der grundsätzliche Vorsteuerabzug einer Führungsholding nach Maßgabe des ausschließlichen Entstehungsgrundes eingeschränkt wird.

Nach § 128 Abs. 3 i.V.m.

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Vorsteuerabzug bei einer Führungsholding

In zwei bei ihm anhängigen Verfahren hat der Bundesfinanzhof Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen des Umsatzsteuerrechts an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Dabei geht es um insgesamt drei Fragen zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding und zur Organschaft:

  1. Nach welcher Berechnungsmethode ist
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