Homöopathie / Globuli

Aufhebung der Zusatzweiterbildung

Die Aufhebung der Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ in der Weiterbildungsordnung einer Landesärztekammer greift nicht in die Berufsfreiheit von Ärzten ein, die die Weiterbildung bereits erfolgreich absolviert haben und die Zusatzbezeichnung weiter führen dürfen; sie kommt einem solchen Eingriff auch nicht funktional gleich.

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Hund

Tierheilpraktiker – und die Homöopathie

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen das Inkrafttreten des neuen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zum 28.01.2022 wandten.

Anders als nach bisheriger Rechtslage ist es Tierheilpraktikern sowie Tierhaltern

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