Psycho-Test für homosexuelle Flüchtlinge

Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen Orientierung unterzogen werden. Die Durchführung eines solchen Tests stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers dar.

Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union anläßlich des Falles eines

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Schwule Blutspender

Der Ausschluss von der Blutspende für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, kann nach einem jetzt verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Unino im Hinblick auf die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschende Situation gerechtfertigt sein. Hierfür muss aber feststehen,

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