Hat ein deutscher Fußballfan in der Vergangenheit im Rahmen von Fußballspielen erhebliche Gewaltdelikte begangen, kann die Bundesrepublik Deutschland die Reise zu einem Auslandspiel untersagen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall einem Hooligan den Schadensersatz verweigert. Geklagt hat ein Fan des SV Waldhof
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