Krankenkassen müssen Hospize stärker unterstützen

Erfolg vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatten jungst die Träger ambulanter Hospizdienste. In einem Grundsatzurteil entschied das Landessozialgericht, dass die bisherigen Förderkriterien der Krankenkassen zur Unterstützung ambulanter Hospizdienste unzureichend sind.

Die Krankenkassen müssen jetzt über eine höhere Förderung entscheiden.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,

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