Für den Bundesfinanzhof ist es im Rahmen eines AdV-Verfahrens ernstlich zweifelhaft, ob das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist. Bereits im Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof dem Gerichtshof der
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