Kein Hühnerauslauf im Wald

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verfügung des Landesbetriebes Wald und Holz bestätigt, mit der den Antragstellern, die einen Legehennenbetrieb in Bio-Freilandhaltung betreiben, die Nutzung einer ca. 5 ha großen Waldfläche zum Auslauf für die im Betrieb

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Hähnchenmastanlage

Frage an die Juristen unter unseren Lesern: Erinnern Sie sich noch an die erste Vorlesung im Bau(planungs)recht? Und den Klassikerfall – die Hühnerfarm am Ortsrand? Für die Richter am Verwaltungsgericht Münster gab es den Fall jetzt auch im „real life“:

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