Küken-Schreddern

Das in Brütereien praktizierte Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen verstößt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht gegen das Tierschutzgesetz.

ühner werden in der Geflügelwirtschaft zur Eier- und Fleischerzeugung genutzt. Durch das Ausbrüten von Hühnereiern entstehen je zur

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Tötungsverbot für Eintagsküken

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden bietet das Tierschutzgesetz keine ausreichende Grundlage für ein behördliches Verbot der Tötung von Eintagsküken. Die Untersagung der in der Geflügelzucht vorzufindenden Praxis, wonach männliche Küken aus Legelinien getötet werden, bedarf vielmehr einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf,

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