Hat ein Tierfriedhofbetreiber seine Ansprüche aus dem Tierfriedhofvertrag über 5 Jahre lang nicht geltend gemacht, obwohl eine jährliche Abbuchung der Miete darin vereinbart ist, darf die andere Vertragspartei aufgrund des vollständigen Schweigens des Tierfriedhofbetreibers und fehlenden Abbuchungsvorgängen davon ausgehen, dass sich der Vertrag erledigt hat und keine neuen Ansprüche mehr auslösen wird.
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