Die im Gesetz zugrunde gelegte Unterscheidbarkeit von Hunden nach Rassezugehörigkeit sei nicht dynamisch zu verstehen, sondern knüpfe statisch an einen vom Gesetzgeber vorgefundenen Bestand an Hunderassen an. Weist ein Hund vom Typ „Old English Bulldog“ keine wesentlichen Züge eines „American Bulldog“ auf, handelt es sich um keine Kreuzung von sogenannten
Lesen